{"id":8957,"date":"2025-03-28T17:13:28","date_gmt":"2025-03-28T16:13:28","guid":{"rendered":"https:\/\/waldkindergarten-berglen.de\/?page_id=8957"},"modified":"2025-03-28T17:22:20","modified_gmt":"2025-03-28T16:22:20","slug":"regelungen-ueber-die-vergabe-der-kindergartenplaetze","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/waldkindergarten-berglen.de\/?page_id=8957","title":{"rendered":"Regelungen \u00fcber die Vergabe der Kindergartenpl\u00e4tze"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Kindergartenjahr beginnt am 01. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres. Die Aufnahme der Kinder in den Waldkindergarten Berglen e.V. kann ausschlie\u00dflich zu Beginn eines Kindergartenjahres erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Waldkindergarten Berglen ist f\u00fcr die Betreuung von Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt konzipiert. Kinder, die erst nach Beginn des Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollenden, k\u00f6nnen einen Platz reservieren und dann nach dem 3. Geburtstag starten (es wird hierf\u00fcr eine monatliche Reservierungsgeb\u00fchr in H\u00f6he der entsprechenden Kindergartengeb\u00fchr erhoben). Eine Reservierung ist l\u00e4ngstens bis Ende Februar m\u00f6glich. Kinder, die ab dem 1. M\u00e4rz das 3. Lebensjahr vollenden, k\u00f6nnen in diesem Kindergartenjahr nicht ber\u00fccksichtigt werden. Sie werden auf der Warteliste f\u00fcr das darauffolgende Jahr gef\u00fchrt. Sollten noch freie Pl\u00e4tze zur Verf\u00fcgung stehen, kann von dieser Regelung abgewichen werden und die Pl\u00e4tze k\u00f6nnen auch an Kinder mit Geburtsdatum nach dem 1. M\u00e4rz vergeben werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Voranmeldung der Kinder steht auf der Homepage ein Online-Formular zur Verf\u00fcgung. Diese Bewerbung um einen Platz ist unverbindlich und kostenlos und sollte m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig erfolgen, da das Anmeldedatum gemeinsam mit weiteren Faktoren eine wichtige Entscheidungshilfe f\u00fcr die Vergabe der Kindergartenpl\u00e4tze darstellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Reihenfolge, nach der die Platzvergabe in aller Regel erfolgt (ohne Gew\u00e4hr):<br>1.: Kinder von Mitarbeiter\/innen<br>2.: Geschwisterkinder* mit Hauptwohnsitz in Berglen<br>3.: Geschwisterkinder* mit Hauptwohnsitz au\u00dferhalb Berglens<br>4.: Kinder deren Eltern ehemalige Waldkinder sind mit Hauptwohnsitz in Berglen<br>5.: Kinder deren Eltern ehemalige Waldkinder sind mit Hauptwohnsitz au\u00dferhalb Berglens<br>6.: Kinder mit Hauptwohnsitz in Berglen<br>7.: Kinder mit Hauptwohnsitz au\u00dferhalb Berglens<\/p>\n\n\n\n<p>*Geschwisterkind ist ein Kind, dessen \u00e4lterer Bruder\/\u00e4ltere Schwester schon im Waldkindergarten Berglen war. Es ist nicht zwingend notwendig, dass die Geschwister noch zusammen im Kindergarten sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Fr\u00fchjahr werden alle interessierten Eltern, deren Kind f\u00fcr das darauffolgende Kindergartenjahr auf der Warteliste steht, zu einem Vorstellungsgespr\u00e4ch eingeladen. Dieses Gespr\u00e4ch bildet gemeinsam mit den oben genannten Faktoren (Anmeldedatum und Rangfolge) die Grundlage f\u00fcr die Platzvergabe, \u00fcber die der Vorstand gemeinsam mit der Kindergartenleitung zum Wohle des Kindergartens und des Tr\u00e4gervereins entscheidet.<br>Sp\u00e4testens bis Mai erfolgt die endg\u00fcltige Platzvergabe und die Bewerber erhalten die Zu- bzw. Absagen sowie die Vertragsunterlagen. Zur Inanspruchnahme des Platzes m\u00fcssen diese Unterlagen ausgef\u00fcllt und unterschrieben binnen zwei Wochen beim Waldkindergarten Berglen eingehen. Damit ist das Kind verbindlich im Waldkindergarten Berglen aufgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Stand: 06\/24<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Kindergartenjahr beginnt am 01. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres. Die Aufnahme der Kinder in den Waldkindergarten Berglen e.V. kann ausschlie\u00dflich zu Beginn eines Kindergartenjahres erfolgen. Der Waldkindergarten Berglen ist f\u00fcr die Betreuung von Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt konzipiert. 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