Das Kindergartenjahr beginnt am 01. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres. Die Aufnahme der Kinder in den Waldkindergarten Berglen e.V. kann ausschließlich zu Beginn eines Kindergartenjahres erfolgen.
Der Waldkindergarten Berglen ist für die Betreuung von Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt konzipiert. Kinder, die erst nach Beginn des Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollenden, können einen Platz reservieren und dann nach dem 3. Geburtstag starten (es wird hierfür eine monatliche Reservierungsgebühr in Höhe der entsprechenden Kindergartengebühr erhoben). Eine Reservierung ist längstens bis Ende Februar möglich. Kinder, die ab dem 1. März das 3. Lebensjahr vollenden, können in diesem Kindergartenjahr nicht berücksichtigt werden. Sie werden auf der Warteliste für das darauffolgende Jahr geführt. Sollten noch freie Plätze zur Verfügung stehen, kann von dieser Regelung abgewichen werden und die Plätze können auch an Kinder mit Geburtsdatum nach dem 1. März vergeben werden.
Zur Voranmeldung der Kinder steht auf der Homepage ein Online-Formular zur Verfügung. Diese Bewerbung um einen Platz ist unverbindlich und kostenlos und sollte möglichst frühzeitig erfolgen, da das Anmeldedatum gemeinsam mit weiteren Faktoren eine wichtige Entscheidungshilfe für die Vergabe der Kindergartenplätze darstellt.
Reihenfolge, nach der die Platzvergabe in aller Regel erfolgt (ohne Gewähr):
1.: Kinder von Mitarbeiter/innen
2.: Geschwisterkinder* mit Hauptwohnsitz in Berglen
3.: Geschwisterkinder* mit Hauptwohnsitz außerhalb Berglens
4.: Kinder deren Eltern ehemalige Waldkinder sind mit Hauptwohnsitz in Berglen
5.: Kinder deren Eltern ehemalige Waldkinder sind mit Hauptwohnsitz außerhalb Berglens
6.: Kinder mit Hauptwohnsitz in Berglen
7.: Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb Berglens
*Geschwisterkind ist ein Kind, dessen älterer Bruder/ältere Schwester schon im Waldkindergarten Berglen war. Es ist nicht zwingend notwendig, dass die Geschwister noch zusammen im Kindergarten sind.
Im Frühjahr werden alle interessierten Eltern, deren Kind für das darauffolgende Kindergartenjahr auf der Warteliste steht, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Dieses Gespräch bildet gemeinsam mit den oben genannten Faktoren (Anmeldedatum und Rangfolge) die Grundlage für die Platzvergabe, über die der Vorstand gemeinsam mit der Kindergartenleitung zum Wohle des Kindergartens und des Trägervereins entscheidet.
Spätestens bis Mai erfolgt die endgültige Platzvergabe und die Bewerber erhalten die Zu- bzw. Absagen sowie die Vertragsunterlagen. Zur Inanspruchnahme des Platzes müssen diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben binnen zwei Wochen beim Waldkindergarten Berglen eingehen. Damit ist das Kind verbindlich im Waldkindergarten Berglen aufgenommen.
Stand: 06/24